Benutzerordnung für die Bibliothek der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg und des Dokumentationszentrum des Bürgerkomitees

§ 1 Benutzung

(1)   Die Bibliothek der Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg und des Dokumentationszentrums des Bürgerkomitees ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung.
(2)   Jeder kann die Bibliothek nutzen.
(3)   Die Bibliothek hat das Recht, für die Benutzung einzelner Bestände/Dienstleistungen besondere Bestimmungen zu erlassen.
(4)   Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich.

§ 2 Anmeldung

(1)    Die Anmeldung ist persönlich unter der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments vorzunehmen. Mit der Anmeldung wird die Benutzerordnung anerkannt.
(2)   Jeder Wohnungswechsel ist dem Mitarbeiter der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet dem Dokumentationszentrum und der Gedenkstätte für die daraus entstehende Kosten und Nachteile.

§ 3 Ausleihe

(1)   Die in der Bibliothek vorhandenen Werke können ausgeliehen werden.
(2)   Die Mitarbeiter der Bibliothek sind berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig entliehenen Bände zu beschränken.
(3)   Auszuleihende Werke sind den Mitarbeitern der Bibliothek zur Eintragung in das Benutzerbuch vorzulegen. Der Benutzer hat eigenhändig zu unterschreiben.
(4)   Bei jeder Ausleihe ist ein gültiger Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument vorzulegen.
(5)   Von dem Zeitpunkt der Aushändigung an haftet der Benutzer bis zur Rückgabe für das Werk unabhängig vom Verschulden.
(6)   Die Weitergabe eines entliehenen Werkes an Dritte ist nicht zulässig.
(7)   Die Werke in der Bibliothek sind sorgfältig zu behandeln.
(8)   An- und Unterstreichungen, Markierungen sowie handschriftliche oder sonstige Zusätze sind untersagt.
(9)   Der Benutzer hat bei Empfang eines jeden Werkes dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden den Mitarbeitern der Bibliothek unverzüglich zu melden.
(10) Bei Verlust oder Beschädigungen von Werken sowie sonstigen Gegenständen in der Bibliothek ist unabhängig vom Verschulden Schadenersatz zu leisten.
(11) Der Benutzer haftet für alle von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verluste oder Beschädigungen der überlassenen Werke sowie für sonstige von ihm bei der Benutzung verursachte Schäden.

§ 4 Öffnungszeiten

Die Bibliothek ist grundsätzlich zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Mittwoch, 9 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 9-18:00 Uhr
Freitag, 9-14:00 Uhr

§ 5 Benutzung im Bibliotheksraum

(1)  Die Werke der Bibliothek können im Bibliotheksraum benutzt werden.
(2)  Die Entnahme und die Zurücknahme der Werke obliegen ausschließlich den Mitarbeitern der Bibliothek.
(3)  Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Sie sind verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter der Bibliothek Folge zu leisten.
(4)  Im Raum der Bibliothek ist Ruhe zu bewahren. Rauchen, Essen und Trinken sind nicht gestattet.
(5)  Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
(6)  Taschen sind in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen.
(7)   Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für aus den Taschenschränken abhanden gekommene Gegenstände.

§ 6 Leihfristen, Fristenverlängerungen, Rückforderungen

(1)   Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Die Mitarbeiter der Bibliothek können  eine andere Frist bestimmen, wenn dies im Rahmen der Bibliotheksverwaltung erforderlich ist.
(2)   Wer die Leihfrist überschreitet, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben, wird schriftlich unter Fristsetzung gemahnt. Leistet der Benutzer dieser Mahnung nicht fristgerecht Folge, so ergeht eine zweite Mahnung. Wird in der zweiten Mahnung gesetzte Rückgabefrist nicht eingehalten, ergeht eine dritte Mahnung unter Fristsetzung von 14 Tagen gegen Zustellungsnachweis. Hierbei wird auf die Folgen nach Absatz 3 hingewiesen.
(3)   Wird auf die dritte Mahnung das entliehene Werk nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben, so besteht eine Schadensersatzpflicht. Es wird eine Ersatzbeschaffung vorgenommen und in Rechnung gestellt. 

§ 7 Speicherung personenbezogener Daten

(1)   Grundsätzlich werden folgende Daten erfasst: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Personalausweisnummer oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments.
(2)   Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer die Benutzerordnung an und stimmt der Speicherung seiner Daten zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und zu statistischen Zwecken zu.

§ 8 Ausschluss von der Benutzung

(1)  Personen, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, insbesondere die Ausleihfristen wiederholt überschreiten und/oder entstandene Kosten nicht entrichten, können von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden. Alle aus dem Benutzerverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Abschluss bestehen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.